Kategorie: Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht zielt darauf ab, ein faires Gleichgewicht zwischen der Macht des Unternehmens und der strukturellen Unterlegenheit des einzelnen Arbeitnehmers zu schaffen. Zu diesem Zweck erlaubt es die Bildung von Vereinigungen der Belegschaft (Betriebsräte, Personalräte usw.) und räumt diesen Gremien ein Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen ein. Damit wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber bei der Ausübung seiner Rechte nach Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes keine willkürlichen, ausschließlich auf den Profit ausgerichteten Maßnahmen ergreifen kann.