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Widerstand gegen die Betriebsratsgründung – das Beispiel Schalke 04

Oft ist die Führung eines Unternehmens nicht begeis­tert davon, wenn die Belegschaft plant, einen Betrieb­srat zu grün­den und sie ver­sucht, dies zu ver­hin­dern. So auch beim Fußbal­lvere­in Schalke 04 im Jahr 2019.

In einem sehenswerten Beitrag des WDR-Mag­a­zins „sport inside“ wird beschrieben, welche Anstren­gun­gen der dama­lige Vor­stand unter­nom­men hat, die Beschäfti­gen zu bedrän­gen, von ihrem Ansin­nen Abstand zu nehmen.

https://www.youtube.com/watch?v=4UoIZQm9f2U

Ange­fan­gen hat­te alles mit dem Wech­sel des Vor­standes und der zunehmenden Unzufrieden­heit der Mitar­beit­er. Chris­tine Walther als Mitini­tia­torIn­nen der Wahl berichtet von Willkür der Führung bei Entschei­dun­gen, von unbezahlten Über­stun­den und fehlen­der Trans­parenz bei den Gehäl­tern. Ins­ge­samt fühlten sich viele der ca. 800 Mitar­beit­er nicht mehr wert­geschätzt. Also sollte ein Betrieb­srat her. Dage­gen hat­ten vor allem die Sportvorstände Peter Peters und Alexan­der Job­st etwas. Wie ein ehe­ma­liger Mitar­beit­er anonym erzählt, beriefen sie auf Abteilungsebene Ver­samm­lun­gen ein, und dro­ht­en damit, dass es zu weitre­ichen­den Änderun­gen in den Abteilun­gen kom­men werde, ange­blich dro­ht­en sie auch mit Stel­len­ab­bau. Allerd­ings wider­sprachen die bei­den in ein­er schriftlichen Stel­lung­nahme dieser Darstellung.

Let­z­tendlich wurde die Wahl dann doch noch ord­nungs­gemäß durchge­führt, und der Vere­in hat jet­zt einen 13-köpfin­gen Betriebsrat.

Wenn man aber die gesamte Bun­desli­ga mit seinen 36 Profivere­inen betra­chtet, dann fällt auf, dass davon nur sechs Stück mit ein­er gewählten Arbeit­nehmervertre­tung aus­ges­tat­tet sind. Vor der Wahl bei Schalke sind schon die Vere­ine St. Pauli, BVB Dort­mund und der Ham­burg­er SV diesen Weg gegan­gen, danach fol­gten noch die Clubs aus Wolfs­burg und Stuttgart.

Wie der Arbeit­srechtler Tobias Pusch berichtet, gibt es auch einen dur­chaus plau­si­blen Grund für die Ablehnung durch die Vorstände: Da die Fußball­spiel­er ja auch Angestellte des Vere­ins seien, gel­ten für sie die gle­ichen Regeln wie bei allen anderen Mitar­beit­ern. Der Gedanke, dass der Betrieb­srat nun bei der Ein­stel­lung des neuen Mit­tel­stürm­ers zus­tim­men muss, über­steigt hier wohl das Vorstel­lungsver­mö­gen viel­er Vereinsspitzen.

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=4UoIZQm9f2U

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