Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will mit einer Verschärfung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte Heil am Samstag.
Zwar ist bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage die Störung oder Behinderung von Betriebsratswahlen gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) strafbar und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt.
Allerdings handelt es sich bei der Vorschrift um ein sog. Antragsdelikt und kann deshalb nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden.
Heil will daher das Gesetz dahingehend ändern, dass es künftig ausreichen soll, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat, mit der Folge, dass sie dann Ermittlungen aufnehmen muss.