Welche Rechte habe ich im Homeoffice?

Home­of­fice wurde in Deutsch­land lange stiefmüt­ter­lich behan­delt. Doch das sollte sich mit Beginn der Coro­n­akrise und den daraus fol­gen­den Lock­downs ändern. Home­of­fice für alle, die ihre Auf­gaben auch zuhause erfüllen kön­nen, war plöt­zlich ein wichtiges Instru­ment, denn wer im Home­of­fice arbeit­et, schützt damit auch die Kol­legin­nen und Kol­le­gen im Betrieb und muss nicht Bus oder Bahn nutzen. Die Pan­demie wird vorüberge­hen (wir sind ger­ade auf einem hoff­nungsvollem weg), die Heimar­beit wird aber nie mehr ver­schwinden. Ich erk­läre Ihnen heute deshalb, was im Home­of­fice gilt und was kann man tun, wenn es Prob­leme gibt?

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir Homeoffice anzubieten?

Ihr Arbeit­ge­ber ist verpflichtet, Ihnen anzu­bi­eten, im Fall von Büroar­beit oder ver­gle­ich­baren Tätigkeit­en, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung/Ihrem Haus (Home­of­fice) auszuführen, sofern zwin­gende betrieb­s­be­d­ingte Gründe dem nicht entgegenstehen.

Und wer entscheidet die Frage, ob Homeoffice möglich ist?

Die Entschei­dung über die Eig­nung bzw. eventuell ent­ge­gen­ste­hende Gründe trifft Ihr Arbeitgeber.

Kann ich verpflichtet werden, im Homeoffice zu arbeiten?

Das Arbeit­en von zu Hause ist auch weit­er­hin an Ihre Zus­tim­mung geknüpft. Eine abwe­ichende Fes­tle­gung des ver­traglichen Arbeit­sortes bedarf in jedem Fall ein­er entsprechen­den arbeitsver­traglichen Regelung zwis­chen Ihrem Arbeit­ge­ber und Ihnen oder ein­er Betrieb­svere­in­barung /betrieblichen Vere­in­barung. Ihr pri­vater Wohn­raum liegt außer­halb der Ein­flusssphäre Ihres Arbeit­ge­bers. (Grun­drecht der Unver­let­zlichkeit der Woh­nung Artikel 13 GG). Home­of­fice ist kein aus­ge­lagertes Büro. Auch Ihre häus­lichen Ver­hält­nisse (z. B. kein geeigneter Bild­schir­mar­beit­splatz, räum­liche Enge) kön­nen Ihrer Arbeit im Home­of­fice entgegenstehen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Homeoffice möglich ist, aber mein Arbeitgeber dies anders sieht? An wen kann ich mich dann wenden?

Also, wenn Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen Home­of­fice ver­weigert, obwohl das Arbeit­en von zu Hause aus möglich wäre, soll­ten Sie zunächst mit Ihrem Arbeit­ge­ber darüber sprechen. Sie kön­nen sich auch an Ihre betriebliche Inter­essen­vertre­tung (Betriebs- oder Per­son­al­rat) wen­den, sofern diese in Ihrem Unternehmen vorhan­den ist. Alter­na­tiv kön­nen Sie Kon­takt mit den Arbeitss­chutzbe­hör­den aufnehmen (§ 17 Arb­SchG). Auf Ver­lan­gen der Arbeitss­chutzbe­hörde muss Ihr Arbeit­ge­ber die Gründe dar­legen, weshalb Home­of­fice nicht möglich ist.

Muss mein Arbeitgeber mir die Ausstattung für das Homeoffice zur Verfügung stellen?

Grund­sät­zlich ist Ihr Arbeit­ge­ber auch für Sicher­heit und Gesund­heit bei Ihrer Arbeit im Home­of­fice ver­ant­wortlich. Das heißt aber nicht, dass er Ihnen alle erforder­lichen Arbeitsmit­tel zur Ver­fü­gung stellen muss. Beschäftigte kön­nen im Home­of­fice auch eigene Arbeitsmit­tel ver­wen­den. Es bietet sich an, gemein­sam zu vere­in­baren, ob und unter welchen Bedin­gun­gen Arbeitsmit­tel durch Sie zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kön­nen. Ihr Arbeit­ge­ber muss Ihren Arbeit­splatz im Home­of­fice in seine Gefährdungs­beurteilung ein­beziehen und die notwendi­ge Ausstat­tung fes­tle­gen. Er hat auch für die sichere Ver­wen­dung Ihrer Arbeitsmit­tel Sorge zu tragen.

Was muss ich in Bezug auf Arbeitszeitgestaltung im Homeoffice beachten?

Ob Sie im Home­of­fice arbeit­en oder in der Betrieb­sstätte: Arbeit­srechtlich sind Sie – mit Aus­nahme von Not­fällen – nur im Rah­men der ver­traglich geschulde­ten Arbeit­szeit zur Erre­ich­barkeit verpflichtet. Unab­hängig davon gilt auch bei Arbeit im Home­of­fice das Arbeit­szeit­ge­setz. Auch sind die Regelun­gen zu den Höch­star­beit­szeit­en und Min­de­struhezeit­en zu beachten.

Ich wün­sche Ihnen fro­hes Schaf­fen – egal, ob im Home­of­fice oder im Betrieb!

Glück­auf,
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/ black­CAT

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