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Für die Gründung eines Betriebsrates gibt es in Deutschland keine großen Hürden. Laut Betriebsverfassungsrecht hat jede Belegschaft mit über fünf Wahlberechtigten das Recht, zu einer Versammlung einzuladen, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der dann die Betriebsratswahl organisiert. Nötig sind dafür nur mindestens drei Initiatoren, die den Termin für diese Veranstaltung rechtzeitig allen Mitarbeitern bekanntgeben.…
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Die Betriebsratswahlwahl ist abgeschlossen, der Wahlvorstand hat die Stimmen ausgezählt und verkündet, wer künftig als Betriebsratsmitglied dabei sein wird. Doch für den Wahlvorstandes gibt es noch etwas zu tun. Was dabei zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel. Einladung zu konstituierenden Sitzung Da nach dem Betriebsverfassungsgesetz der neue Betriebsrat erst nach der sogenannten konstituierenden…