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Redaktion
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Die falsche Angabe des beruflichen Status als „Freiberufler“ rechtfertigt ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit. Das entschied das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 07.02.2017 (12 Sa 745/16). Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war Arbeitnehmer einer Steuerberaterkanzlei. Die Parteien hatten im Wege eines Aufhebungsvertrages die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit mehrmonatiger…