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  • Streit um Betriebsratswahl: Teilerfolg für Start-Up Flink

    Streit um Betriebsratswahl: Teilerfolg für Start-Up Flink

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    Für die Grün­dung eines Betriebs­ra­tes gibt es in Deutsch­land kei­ne gro­ßen Hür­den. Laut Betriebs­ver­fas­sungs­recht hat jede Beleg­schaft mit über fünf Wahl­be­rech­tig­ten das Recht, zu einer Ver­samm­lung ein­zu­la­den, auf der ein Wahl­vor­stand gewählt wird, der dann die Betriebs­rats­wahl orga­ni­siert. Nötig sind dafür nur min­des­tens drei Initia­to­ren, die den Ter­min für die­se Ver­an­stal­tung recht­zei­tig allen Mit­ar­bei­tern bekannt­ge­ben.…