Betriebswahlen 2022 – wann sind die denn eigentlich noch mal?

Liebe Fre­undin­nen und Freunde,

alle vier Jahre wird in den Betrieben gewählt, immer zwis­chen dem 1. März und 31. Mai. In diesem Jahr ist es also bere­its seit über zwei Wochen wieder so weit. Bei den Betrieb­sratswahlen kan­di­dieren die Men­schen, die sich für die Beschäftigten im Betrieb stark machen, die dafür sor­gen, dass sie gehört wer­den, wenn es um die Aus­gestal­tung ihrer Arbeits­be­din­gun­gen geht. Die zur Seite ste­hen, wenn jemand gekündigt wer­den soll oder gemobbt wird. Die Gesund­heit­spro­gramme durch­set­zen, damit Arbeit nicht kaputt macht. Die auf die Ein­hal­tung von Dien­st­plä­nen acht­en und darauf, dass Tar­ifverträge und Lohn­struk­turen einge­hal­ten werden.

Und wo kann einen Betriebsrat gewählt werden?

In Betrieben mit min­destens fünf wahlberechtigten Beschäftigten kann ein Betrieb­srat gewählt, drei von ihnen müssen wählbar sein. Wahlberechtigt sind alle, die älter als 16 Jahre alt sind und im Betrieb arbeit­en, also auch Azu­bis, befris­tet Beschäftigte, Teilzeitarbeitnehmer*innen und Aushil­fen. Lei­har­beit­nehmerin­nen und ‑arbeit­nehmern, die länger als drei Monate im Betrieb sind oder dort min­destens so lange arbeit­en sollen, kön­nen eben­falls mit abstim­men. Nicht wahlberechtigt sind lei­t­ende Angestellte.

Muss unser Arbeitgeber einer Betriebsratswahl zustimmen?

Nö, denn es ist ein geset­zlich ver­brieftes Recht der Beschäftigten, einen Betrieb­srat zu wählen. Ver­sucht der Arbeit­ge­ber, die Wahl zu be- oder gar ver­hin­dern, ist das eine Straftat. Betrieb­sräte, aber die auch die Mit­glieder des Wahlvor­stands und diejeni­gen, die für eine Betrieb­sratswahl kan­di­dieren, genießen übri­gens einen beson­deren Kündigungsschutz.

Wie kann ich eigentlich Mitglied eines Betriebsrats werden?

Ganz ein­fach: Indem Sie zur Betrieb­sratswahl kan­di­dieren und Sie oder Ihre Liste bei der Wahl genü­gend Stim­men bekom­men. Jede und jed­er über 18 kann sich schließlich wählen lassen, wenn sie oder er seit min­destens sechs Monat­en in dem Unternehmen arbeitet.

Im Vor­feld ein­er Wahl veröf­fentlicht der Wahlvor­stand das Wahlauss­chreiben zur Betrieb­sratswahl. Danach kön­nen die Vorschläge ein­gere­icht wer­den. In kleineren Betrieben kan­di­dieren Einzelka­n­di­datin­nen und ‑kan­di­dat­en in der so genan­nten Per­so­n­en­wahl, in Betrieben ab 201 Beschäftigten wer­den Lis­ten ein­gere­icht. Bei 101 bis 200 Wahlberechtigten in einem Betrieb ist entwed­er Per­so­n­en oder Lis­ten­wahl möglich.

Arbeit­en in dem Betrieb mehr als 20 Beschäftigte, brauchen Per­son oder Liste eine entsprechende Zahl an Stützun­ter­schriften, also Unter­schriften von Wahlberechtigten aus dem Betrieb. Damit soll sichergestellt wer­den, dass die Kan­di­da­turen Rück­halt bei der Belegschaft find­en. Bei bis zu 101 Beschäftigte sind zwei Stützun­ter­schriften nötig, in Betrieben mit mehr Beschäftigten müssen min­destens fünf Prozent der Wahlberechtigten unter­schreiben. 50 Unter­schriften sind aber bei jed­er Betrieb­s­größe ausreichend.

Wie läuft die Betriebsratswahl ab?

Bei den Wahlver­fahren unter­schei­det der Geset­zge­ber zwis­chen Klein­be­trieben (bis 200 Wahlberechtigte) und Groß­be­trieben (mehr als 200 Beschäftigte). In Betrieben mit 101 bis 200 Wahlberechtigten kann sich der Wahlvor­stand mit der Arbeit­ge­berin darauf ver­ständi­gen, nach dem Wahlver­fahren für Klein­be­triebe zu wählen.

Alles schön und gut, aber wo kann ich mich noch umfassender zur Betriebsratswahl informieren?

Na hier:

ver.di

Deutsch­er Gewerkschaftsbund

IG Met­all

Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales

Wikipedia

Bleiben Sie wählbar!

Glück­auf, Ihr
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Lisa-Blue

#ibpAkademie #kom­pe­ten­zori­en­tierte #Betrieb­sratss­chu­lun­gen

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