Homeoffice wurde in Deutschland lange stiefmütterlich behandelt. Doch das sollte sich mit Beginn der Coronakrise und den daraus folgenden Lockdowns ändern. Homeoffice für alle, die ihre Aufgaben auch zuhause erfüllen können, war plötzlich ein wichtiges Instrument, denn wer im Homeoffice arbeitet, schützt damit auch die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb und muss nicht Bus oder Bahn nutzen. Die Pandemie wird vorübergehen (wir sind gerade auf einem hoffnungsvollem weg), die Heimarbeit wird aber nie mehr verschwinden. Ich erkläre Ihnen heute deshalb, was im Homeoffice gilt und was kann man tun, wenn es Probleme gibt?
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir Homeoffice anzubieten?
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen anzubieten, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung/Ihrem Haus (Homeoffice) auszuführen, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen.
Und wer entscheidet die Frage, ob Homeoffice möglich ist?
Die Entscheidung über die Eignung bzw. eventuell entgegenstehende Gründe trifft Ihr Arbeitgeber.
Kann ich verpflichtet werden, im Homeoffice zu arbeiten?
Das Arbeiten von zu Hause ist auch weiterhin an Ihre Zustimmung geknüpft. Eine abweichende Festlegung des vertraglichen Arbeitsortes bedarf in jedem Fall einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen oder einer Betriebsvereinbarung /betrieblichen Vereinbarung. Ihr privater Wohnraum liegt außerhalb der Einflusssphäre Ihres Arbeitgebers. (Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung Artikel 13 GG). Homeoffice ist kein ausgelagertes Büro. Auch Ihre häuslichen Verhältnisse (z. B. kein geeigneter Bildschirmarbeitsplatz, räumliche Enge) können Ihrer Arbeit im Homeoffice entgegenstehen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Homeoffice möglich ist, aber mein Arbeitgeber dies anders sieht? An wen kann ich mich dann wenden?
Also, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Homeoffice verweigert, obwohl das Arbeiten von zu Hause aus möglich wäre, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen. Sie können sich auch an Ihre betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) wenden, sofern diese in Ihrem Unternehmen vorhanden ist. Alternativ können Sie Kontakt mit den Arbeitsschutzbehörden aufnehmen (§ 17 ArbSchG). Auf Verlangen der Arbeitsschutzbehörde muss Ihr Arbeitgeber die Gründe darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist.
Muss mein Arbeitgeber mir die Ausstattung für das Homeoffice zur Verfügung stellen?
Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber auch für Sicherheit und Gesundheit bei Ihrer Arbeit im Homeoffice verantwortlich. Das heißt aber nicht, dass er Ihnen alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss. Beschäftigte können im Homeoffice auch eigene Arbeitsmittel verwenden. Es bietet sich an, gemeinsam zu vereinbaren, ob und unter welchen Bedingungen Arbeitsmittel durch Sie zur Verfügung gestellt werden können. Ihr Arbeitgeber muss Ihren Arbeitsplatz im Homeoffice in seine Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und die notwendige Ausstattung festlegen. Er hat auch für die sichere Verwendung Ihrer Arbeitsmittel Sorge zu tragen.
Was muss ich in Bezug auf Arbeitszeitgestaltung im Homeoffice beachten?
Ob Sie im Homeoffice arbeiten oder in der Betriebsstätte: Arbeitsrechtlich sind Sie – mit Ausnahme von Notfällen – nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit zur Erreichbarkeit verpflichtet. Unabhängig davon gilt auch bei Arbeit im Homeoffice das Arbeitszeitgesetz. Auch sind die Regelungen zu den Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten zu beachten.
Ich wünsche Ihnen frohes Schaffen – egal, ob im Homeoffice oder im Betrieb!
Glückauf,
Andreas Galatas
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