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Was ist eigentlich eine Leitsatzentscheidung

Eine Leit­satzentschei­dung ist eine gerichtliche Entschei­dung (Urteil, Beschluss oder Ver­fü­gung) bei das Entschei­dung­sor­gan selb­st — zumeist wegen der Rel­e­vanz — die wesentliche Essenz der Entschei­dung in einem Leit­satz verkürzt zusam­men­fasst. Insofern ist die Leit­satzentschei­dung vom sog. Ori­en­tierungssatz zu unter­schei­den, der von der Redak­tion des Pub­lika­tion­sor­gans for­muliert wird. Der Leit­satz wird dem Urteil bei der Veröf­fentlichung vor­angestellt. Er ent­fal­tet in rechtlich­er Hin­sicht jedoch keine eigene Wirkung, weil er nicht der Entschei­dung selb­st, son­dern deren Ausle­gung zuzuord­nen ist. Im Gegen­satz zu ihrer gerin­gen formellen Bedeu­tung ent­fal­tet die Leit­satzentschei­dung hinge­gen oft große prak­tis­che Bedeu­tung, weil sie als Qua­si-Richtlin­ie für die nach­ge­ord­neten Gerichte dient.

Zu beacht­en ist, dass Leit­sätze unter Umstän­den urhe­ber­rechtlich geschützt sind, wenn sie von pri­vater Seite for­muliert werden.

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