Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Liebe Leserin­nen und Leser,

haben Sie schon mal über eine zusät­zliche Altersver­sorgung nachgedacht? Beispiel­sweise über die betriebliche Altersver­sorgung (bAV)?

Die Bun­desregierung fördert die bAV: Seit 2019 müssen sich Arbeit­ge­ber bei neu abgeschlosse­nen Verträ­gen mit 15 Prozent am Brut­to­beitrag beteili­gen. Steuer­vorteile in der Ansparphase sollen möglichst viele Spar­er überzeu­gen. Ob sich eine betriebliche Altersver­sorgung lohnt, ist den­noch nicht leicht zu beant­worten. Den Erspar­nissen müssen Kürzun­gen und Abgaben gegenübergestellt werden.

Fakten zur Betriebsrente:

  • Unter bAV ver­ste­ht man den Auf­bau ein­er Zusatzrente über den Arbeitgeber.
  • Bei der klas­sis­chen arbeit­ge­ber­fi­nanzierten bAV übern­immt Idas Unternehmen Ihre Beiträge zur späteren Rente allein.
  • Sie als Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer kön­nen aber auch einen Teil ihres Brut­to­ge­halts für eine Betrieb­srente ein­set­zen (Ent­gel­tumwand­lung). Ihr Arbeit­ge­ber muss Ihren Beitrag bezuschussen.
  • Betrieb­srenten müssen später ver­s­teuert wer­den. Geset­zlich kranken­ver­sicherte Rent­ner zahlen den vollen Beitrag zur KV nur noch für den Teil der Rente, der den Frei­be­trag von monatlich knapp 160 Euro übersteigt.

Für wen lohnt sich eine Betriebsrente?

Da die Beiträge vom Brut­to­ge­halt abge­hen, müssen Arbeit­nehmer und Arbeit­ge­ber bis zu den Höch­st­gren­zen keine Steuern und Sozial­ab­gaben zahlen:

  • Bis zu 4 Prozent der jew­eils aktuellen Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze der geset­zlichen Renten­ver­sicherung (BBG GRV/ West) kön­nen Arbeit­nehmer ohne Abzug von Sozial­ab­gaben und bis zu 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direk­tver­sicherung, Pen­sion­skasse oder einen Pen­sions­fonds investieren.
  • Die Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze steigt jew­eils zum 1. Jan­u­ar eines Jahres. In 2019 lag sie bei 80.400 Euro, in 2020 bei 82.800 Euro. Der max­i­male sozial­ab­gaben­freie Anteil beträgt in 2020 monatlich 276 Euro (Vor­jahr 268 Euro), der zusät­zlich steuer­freie Anteil 552 Euro (Vor­jahr 536 Euro).

Dieser Vorteil reduziert sich für Arbeit­nehmer jedoch in der Auszahlungsphase: Die Rente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Die Höhe der Steuern hängt vom indi­vidu­ellen Steuer­satz ab. Was als Steuer­vorteil in der Ansparphase bewor­ben wird, ist nur eine Ver­schiebung der Abgaben in die Rentenphase.

Wie gelange ich an eine betriebliche Altersversorgung?

Informieren Sie sich in Ihrem Unternehmen darüber, welche Art der bAV dort ange­boten wird. Wenn Ihr Arbeit­ge­ber die Ver­sorgung finanziert, gibt es nur eine Empfehlung: mitmachen!

Müssen Sie die bAV dage­gen selb­st finanzieren, weisen Sie Ihren Chef auf Ihr Recht zur Ent­gel­tumwand­lung hin.

Wichtig zu wissen:

Wenn Sie (oder Ihr Betrieb für Sie) viele Jahre lang in eine betriebliche Altersvor­sorge eingezahlt haben, dann ist diese Ihnen sich­er, auch wenn das Unternehmen insol­vent gehen sollte. Die Beiträge kön­nen nicht gepfän­det wer­den. Sie zählen auch nicht zum anrechen­baren Ver­mö­gen, falls man Arbeit­slosen­geld II beantra­gen muss; auch in Krisen­zeit­en sind sie geschützt.

Sor­gen Sie vor und bleiben Sie gesund!

Glück­auf,
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/AleksandarNakic

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