Was ist eigentlich ein Betriebsrat?

„Wir haben hier flache Hier­ar­chien, einen Betrieb­srat brauchen wir nicht.“

„Der Kon­takt zur Chefin ist gut, jed­er kann mit seinen Anliegen direkt zu ihr kommen.“

„Die Wahl ist zu kompliziert.“

„Wenn wir einen Betrieb­srat wählen wollen, ver­lieren wir unseren Job.“

„Betrieb­srat? Das bringt doch eh nichts.“

Sechs bekan­nte Klis­chees bzw. Vorurteile gegen die Grün­dung eines Betrieb­srats. Ein­er falsch­er als der andere. Ein Betrieb­srat ist gut, wichtig und unverzicht­bar. Doch was ist das eigentlich – der Betrieb­srat? Das will ich heute erklären.

Was ist ein Betriebsrat?

Bei einem Betrieb­srat han­delt es sich um ein betrieb­sver­fas­sungsrechtlich­es Mitbes­tim­mung­sor­gan, das die Inter­essen der Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer gegenüber dem Arbeit­ge­ber vertritt.

Was macht ein Betriebsrat?

Der Betrieb­srat set­zt sich gegenüber dem Arbeit­ge­ber umfassend für die in einem Unternehmen beschäftigten Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer ein. Er ist sowohl vor der Ein­stel­lung neuer Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er als auch der Kündi­gung bere­its Beschäftigter anzuhören.

Welche Rechte haben Betriebsräte?

Betrieb­sräte wer­den vom Geset­zge­ber beson­ders geschützt, damit sie ihre Auf­gaben und Pflicht­en so gut wie möglich erfüllen kön­nen, ohne Nachteile befürcht­en zu müssen.

Ab wann darf ein Betriebsrat gegründet werden?

In Betrieben mit in der Regel min­destens fünf ständi­gen wahlberechtigten Arbeit­nehmern, von denen drei wählbar sind, wer­den Betrieb­sräte gewählt. Dies gilt auch für gemein­same Betriebe mehrerer Unternehmen.“ (§ 1 BetrVG)

Wie lange dauert die Amtszeit eines Betriebsrats?

Die Amt­szeit vom Betrieb­srat beträgt in der Regel vier Jahre (§ 21 BetrVG). Sie startet am Tag nach dem Ende der Amt­szeit des bish­eri­gen Rates, allerd­ings nur, wenn das Ergeb­nis der Wahl zu diesem Zeit­punkt schon verkün­det wurde. Ein am 11. April 2022 gewählter Betrieb­srat amtiert bis ein­schließlich zum 10. April 2026. Ab dem 11. April 2026 begin­nt dem­nach das Wirken des neu gewählten Betriebsrats.

Wann ist die Beschlussfähigkeit vom Betriebsrat gegeben?

Die Beschlussfähigkeit vom Betrieb­srat ist gegeben, wenn min­destens die Hälfte der Betrieb­srats-Mit­glieder anwe­send ist und sich an der Beschlussfas­sung beteiligt. Es kön­nen Ersatzmit­glieder zur Stel­lvertre­tung bes­timmt wer­den. Stim­men gle­ich viele Betrieb­sräte für einen Vorschlag wie dage­gen, gilt er als abgelehnt.

Wie groß ist ein Betriebsrat?

Der Umfang des Betrieb­srats kor­re­liert mit der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer:

  • zwis­chen fünf und 20 Wahlberechtigten: eine Person
  • zwis­chen 21 und 50 Wahlberechtigten: drei Personen
  • zwis­chen 51 und 100 Wahlberechtigten: fünf Mitglieder
  • zwis­chen 101 und 200 Wahlberechtigten: sieben Mitglieder
  • zwis­chen 201 und 400 Wahlberechtigten: neun Mitglieder
  • zwis­chen 401 und 700 Wahlberechtigten: elf Mitglieder
  • zwis­chen 701 und 1000 Wahlberechtigten: 13 Mitglieder

Wann sind die nächsten regulären Betriebsratswahlen?

Die regelmäßi­gen Betrieb­sratswahlen find­en alle vier Jahre statt, immer zwis­chen dem 1. März und dem 31. Mai. Die näch­sten Betrieb­sratswahlen find­en im Jahr 2022 statt.

Kann man auch außerhalb dieses Zeitraums einen Betriebsrat wählen?

Ja, auch außer­halb des reg­ulären Zeitraums kön­nen Neuwahlen stat­tfind­en. Das passiert, wenn zum Beispiel ein Betrieb­srat zurück­tritt oder aber kein Betrieb­srat existiert und erst­mals in einem Betrieb eine Betrieb­sratswahl stat­tfind­et. Die Amt­szeit der außeror­dentlich gewählten Betrieb­sräte wird dann so ver­längert bzw. verkürzt, dass die fol­gende näch­ste Wahl wieder im regelmäßi­gen Tur­nus stattfindet.

Wissen macht handlungsfähig, doch wo erhält man zukunftsweisende und kompetenzorientierte Betriebsratsschulungen, die einen Betriebsrat nachhaltig stärken?

Das ist ganz ein­fach: natür­lich bei der ibp.Akademie mit über 20 Jahren Branch­en­er­fahrung und bun­desweit­er Ver­net­zung in die Betriebe.

Bleiben Sie gesund!

Glück­auf,
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Inside Cre­ative House

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