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  • Wichtiges Urteil zur Briefwahl: Betriebsratswahl bei VW Nutzfahrzeuge erfolgreich angefochten

    Wichtiges Urteil zur Briefwahl: Betriebsratswahl bei VW Nutzfahrzeuge erfolgreich angefochten

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    Am Mitt­woch, den 16.03.2022 hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) eine wich­ti­ge Ent­schei­dung zur Brief­wahl bei Betriebs­rats­wah­len getrof­fen. Fol­gen­der Sach­ver­halt liegt der Ent­schei­dung zu Grun­de: Im Jahr 2018 wur­den im Nutz­fahr­zeug-Werk der Volks­wa­gen AG (VWN) in Han­no­ver die regu­lä­ren Betriebs­wah­len durch­ge­führt. Dabei beschloss der Wahl­vor­stand, dass die Mit­ar­bei­ter, die nicht auf dem eigent­li­chen Werks­ge­län­de, son­dern in geson­der­ten…