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Am Mittwoch, den 16.03.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine wichtige Entscheidung zur Briefwahl bei Betriebsratswahlen getroffen. Folgender Sachverhalt liegt der Entscheidung zu Grunde: Im Jahr 2018 wurden im Nutzfahrzeug-Werk der Volkswagen AG (VWN) in Hannover die regulären Betriebswahlen durchgeführt. Dabei beschloss der Wahlvorstand, dass die Mitarbeiter, die nicht auf dem eigentlichen Werksgelände, sondern in gesonderten…