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Der Berliner Fahrradkurierdienstleister Gorillas hat erneut eine arbeitsrechtliche Niederlage hinnehmen müssen. Nachdem das Start-Up schon damit gescheitert war, die Betriebsratswahl 2021 gerichtlich zu verhindern, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in diesem Jahr entschieden, dass eine Kündigung eines „Riders“, wie die Fahrradkuriere genannt werden, nicht rechtens war (Urteil vom 12.01.2022, Az: 23 SaGa 1521/21). Sonderkündigungsschutz für Wahlvorstände…