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Ein Praktikum muss nicht mit dem Mindestlohn vergütet werden, wenn es Voraussetzung ist, um ein Studium aufzunehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19.01.2022, 5 AZR 217/21 entschieden. In der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 1/22 heißt es dazu: Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum…