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  • Schreibtischschublade nicht abgeschlossen: Ist das ein Kündigungsgrund?

    Schreibtischschublade nicht abgeschlossen: Ist das ein Kündigungsgrund?

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    Kann man ent­lassen wer­den, wenn man auf der Arbeit ver­gisst, seinen Schreibtisch abzuschließen? Ja, so sieht es das Lan­desar­beits­gericht Sach­sen (Urteil vom 07.04.2022, 9 Sa 250/21) in einem Urteil, zumin­d­est dann, wenn es Regelun­gen im Betrieb gibt, die ver­hin­dern sollen, dass sen­si­ble Dat­en in falsche Hände gelangen. Dem Gericht lag der Fall ein­er Kred­it­sach­bear­bei­t­erin vor.…