Liebe Leserinnen und Leser,
der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses sieht vor, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken.
Erleichtert das Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Betriebsratsgründungen und ‑wahlen?
Ja, denn der Anwendungsbereich der vereinfachten Wahlverfahren wird erweitert. Dazu werden die Schwellenwerte für die Anwendung des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung angehoben.Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl für den Betriebsrat zu stellen, wird die Zahl der notwendigen Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag gesenkt.
Außerdem wird die Anfechtbarkeit von Betriebsratswahlen wegen Fehlern in der Wählerliste eingeschränkt.
Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Gründung eines Betriebsrats besseren Schutz erhalten, wird der Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahlen zum Betriebsrat und zur Bordvertretung verbessert.
Vereinfacht das Betriebsrätemodernisierungsgesetz die digitale Betriebsratsarbeit?
Auch ja, denn die Betriebsräte erhalten die Möglichkeit, unter selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs von Präsenzsitzungen, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen.
Des Weiteren wird klargestellt, dass Betriebsvereinbarungen auch unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden können.
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) wird bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat gesetzlich klargestellt werden.
Wie sieht es mit der Mitbestimmung bei mobiler Arbeit aus?
Zur Förderung mobiler Arbeit und der Gewährleistung von einheitlichen und verbindlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird im Betriebsverfassungsgesetz ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt.
Und die Rechte des Betriebsrats bei Weiterbildung?
Zur Stärkung der Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung wird das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der Berufsbildung durch die Möglichkeit der Einschaltung der Einigungsstelle zur Vermittlung gestärkt.
Wird der Betriebsrat auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) eingebunden?
Ja, zur Bewertung von KI kann der Betriebsrat künftig eine Sachverständige oder einen Sachverständigen hinzuziehen.
Die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und ‑abläufen gelten auch dann, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von KI erstellt werden.
Dasselbe gilt auch bei der Feststellung von Richtlinien über die personelle Auswahl, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von KI erstellt werden.
Bleiben Sie gesund!
Glückauf,
Andreas Galatas
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