Was ist eigentlich ein Tarifvertrag?

Sie wollen eine gute Work-Life-Bal­ance, ein faires Gehalt, aus­re­ichend Urlaub und oben­drauf noch Wei­h­nachts­geld? Dann wollen Sie einen Tar­ifver­trag. Denn ein Tar­ifver­trag sorgt für bessere Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen. Und ent­ge­gen allen Vorurteilen prof­i­tiert sog­ar Ihr Arbeit­ge­ber. Denn in ein­er Branche mit Tar­ifver­trag gel­ten die gle­ichen Rah­menbe­din­gun­gen für alle.

Ein Tar­ifver­trag regelt die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern sowie Arbeit­ge­bern. Dazu gehören Arbeits­be­din­gun­gen wie etwa Löhne, Gehäl­ter, Arbeit­szeit und Urlaubsanspruch.

Wann gilt ein Tarifvertrag?

Das hängt davon ab, ob Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer und Arbeit­ge­ber tar­ifge­bun­den sind. Wenn der Arbeit­ge­ber seinem Arbeit­ge­berver­band und die Arbeit­nehmerin oder der Arbeit­nehmer der zuständi­gen Gew­erkschaft beige­treten ist, ist der Fall klar: Der Tar­ifver­trag gilt. Die Regelun­gen der Tar­ifverträge kön­nen auch im Arbeitsver­trag vere­in­bart werden.

Wann ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich?

In beson­deren Fällen kön­nen Tar­ifverträge auch zur Anwen­dung kom­men, wenn keine Mit­glied­schaft in ein­er Gew­erkschaft oder dem Arbeit­ge­berver­band vor­liegt, und zwar dann, wenn der Staat, also die zuständi­gen Bun­desmin­is­ter oder Lan­desmin­is­ter, den Tar­ifver­trag für all­ge­mein­verbindlich erk­lärt hat.

Wer schließt Tarifverträge ab?

Der Tar­ifver­trag ist eine bindende Vere­in­barung zwis­chen der Gew­erkschaft und dem Arbeit­ge­berver­band bzw. dem einzel­nen Arbeit­ge­ber. An einem Tar­i­fab­schluss kön­nen die Gew­erkschaftsmit­glieder der jew­eili­gen Branche oder Fir­ma beteiligt wer­den. Dazu bildet die Gew­erkschaft Tar­ifkom­mis­sio­nen, in denen Gew­erkschaftsmit­glieder aus den Betrieben vertreten sind.

Wann kann es bei Tarifverhandlungen zu Streiks kommen?

Wenn der Arbeit­ge­ber den Tar­ifver­trag nicht oder nur in geän­dert­er Form abschließen will, haben die Gew­erkschaftsmit­glieder das Recht, für ihre Forderun­gen die Arbeit niederzule­gen und zu streiken. Damit üben sie wirtschaftlichen Druck auf den Arbeit­ge­ber aus, um so gle­ich­berechtigt die Arbeits­be­din­gun­gen aushan­deln zu kön­nen. Da während eines Streiks kein Lohn oder Gehalt gezahlt wird, springt in diesem Fall die Gew­erkschaft für ihre Mit­glieder ein. Es wird eine Streikun­ter­stützung gezahlt, die aus Mit­glieds­beiträ­gen finanziert wird.

Welche Vorteile hat ein Tarifvertrag?

Das beson­dere an einem Tar­ifver­trag ist, dass die aus­ge­han­del­ten Arbeits­be­din­gun­gen für die Mit­glieder in den Ver­bän­den unmit­tel­bar und zwin­gend gel­ten. Das bedeutet: Nicht jede und jed­er Beschäftigte muss mit dem Arbeit­ge­ber einzeln ver­han­deln, son­dern kann automa­tisch die Regelun­gen des Tar­ifver­trags für sich in Anspruch nehmen. Wenn im Arbeitsver­trag etwas Schlechteres als im Tar­ifver­trag vere­in­bart wurde, gilt automa­tisch die Regelung des Tarifvertrags.

Was ist die Tarifautonomie?

Das Grundge­setz garantiert Gew­erkschaften und Arbeit­ge­bern die Koali­tions­frei­heit, sie dür­fen damit Arbeits- und Wirtschafts­be­din­gun­gen selb­st­ständig und unab­hängig vom Staat regeln. Diese Koali­tions­frei­heit garantiert den Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern, sich in Gew­erkschaften zusam­men­zuschließen und Tar­ifverträge abzuschließen.

Bleiben Sie gesund!

Glück­auf,
Andreas Galatas

Bil­drechte Head­er­fo­to: © istockphoto.com/filmfoto

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