Schlagwort: Schriftform


  • Ist eine Kündigung per WhatsApp möglich?

    Ist eine Kündigung per WhatsApp möglich?

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    Dass eine frist­lose Kündi­gung in Schrift­form erfol­gen muss, ist im Bürg­er­lichen Geset­zbuch in den Para­graphen §§ 623, 126 Abs. 1 BGB klar geregelt. Was ist aber, wenn der Arbeit­ge­ber das Kündi­gungss­chreiben ord­nungs­gemäß erstellt — samt Unter­schrift — und es dann als Foto per What­sApp oder über einen anderen Mes­sen­ger dem Arbeit­nehmer zukom­men lässt? Über einen…