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Gute Frage. Hier meine kurze Antwort: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen. Ob das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, hängt von der Größe des Betriebes (oder der Verwaltung) und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. • Hat das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2004 oder danach…