BMAS-Fortsetzungspapier 2025: Die Zukunft der Weiterbildung im Ruhrgebiet

BMAS-Fortsetzungspapier: Die Zukunft der Weiterbildung im Ruhrgebiet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sein Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030″ vorgestellt. Das Ziel: Die Weiterbildungsrate in Deutschland soll von 54% auf 65% steigen. Doch was bedeutet das konkret für das Ruhrgebiet und seine Betriebsräte?

Der politische Wille ist da

Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) wird in der 21. Legislaturperiode fortgesetzt. Das signalisiert: Weiterbildung ist kein Nischenthema mehr, sondern zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Für Betriebsräte im Ruhrgebiet bedeutet das neue Chancen.

Neue Förderinstrumente nutzen

Zwei Paragrafen des SGB III werden besonders relevant:

  • § 82 SGB III (Bildungsgutschein): Für Kleinbetriebe (<50 MA) entfällt der Eigenanteil komplett
  • § 82 Abs. 4 SGB III (Qualifizierungsgeld): Für Großbetriebe ab 500 MA mit Bonus bei Betriebsvereinbarung

Strategie für Betriebsräte

Die strategische Bedeutung liegt auf der Hand: Wenn der Staat Weiterbildung priorisiert, müssen Betriebsräte nachlegen. Drei Schritte empfehlen sich:

  1. Bedarf analysieren: Welche Qualifizierungslücken bestehen?
  2. Fördermittel recherchieren: Bildungsgutscheine und Qualifizierungsgeld nutzen
  3. Betriebsvereinbarung vorbereiten: Mit BV lohnt es sich finanziell

Die Zukunft gestalten

Digitalisierung, Individualisierung und lebenslanges Lernen prägen die Zukunft. Betriebsräte, die diese Entwicklung aktiv mitgestalten, stärken nicht nur ihre Belegschaft – sie sichern den Standort Ruhrgebiet.


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📚 Quellen & Rechtliche Grundlagen

  • BMAS-Fortsetzungspapier „Weiterbildung 2030″
  • § 37 Abs. 6 BetrVG – Weiterbildung der Mitglieder
  • § 82 SGB III – Bildungsgutschein
  • § 82 Abs. 4 SGB III – Qualifizierungsgeld
  • BMAS: Weiterbildung 2030
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