Schock: Kurzarbeit überrollt Deutschland im März 2020

In meinem let­zten Blo­gein­trag vor zwei Wochen schrieb ich über den neuar­ti­gen Coro­n­avirus SARS-CoV­‑2, der auf uns zurollte (und noch immer unge­bremst rollt) und als Ereig­nis in dieser Heftigkeit für uns alle neu gewe­sen sein durfte. Meinen heuti­gen Blo­gein­trag über Kurzarbeit schreibe ich aus dem Home­of­fice. Genau wie meine Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er nutze ich die Möglichkeit während der Coro­n­akrise vom heimis­chen Büro, Schreibtisch oder Com­put­er aus zu arbeiten.

Ich bin mir rel­a­tiv sich­er, dass die Möglichkeit der Heimar­beit sich auch nach der beson­deren Sit­u­a­tion, wenn sich vieles wieder nor­mal­isiert hat, deutsch­landweit und branchenüber­greifend etablieren wird und als Alter­na­tive zur Arbeit im Betrieb einen dauer­haft gewalti­gen Schritt machen wird.

Nicht dauer­haft etablieren soll sich dage­gen die Kurzarbeit, die ger­ade vielerorts als Maß­nahme gegen Umsatzein­brüche oder weg­brechen­den Ein­nah­men vielerorts einge­führt wird. Auch viele Klien­ten unser­er ibp.Kanzlei sowie Betrieb­sräte, Kun­den der kom­pe­ten­zori­en­tierten Betrieb­sratss­chu­lun­gen unser­er ibp.Akademie, treten diese Tage zu diesem The­ma an mich heran.

Viele Betriebe müssen ihre Tätigkeit wegen des Coro­n­avirus ganz oder teil­weise ein­stellen. Um daraus resul­tierende Masse­nent­las­sun­gen zu ver­hin­dern, hat die Bun­desregierung die Regeln für die soge­nan­nte Kurzarbeit im Eil­ver­fahren angepasst.

Die Coro­n­avirus-Pan­demie stellt Wirtschaft und Arbeits­markt vor große Her­aus­forderun­gen. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unter­stützen, ist im Eil­ver­fahren die geset­zliche Grund­lage geschaf­fen wor­den, um den Zugang zum Kurzarbeit­ergeld zu vere­in­fachen. Das Bun­desk­abi­nett hat nun auch die entsprechende Verord­nung beschlossen.

Doch wie funk­tion­iert das eigentlich?

Kurzarbeit nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats

Das läuft so: Der Arbeit­ge­ber beantragt nach Zus­tim­mung des Betrieb­srates (oder der Mitar­beit­er, falls es keinen Betrieb­srat gibt) bei der Agen­tur für Arbeit die kürzere Arbeit­szeit. Die Agen­tur prüft, ob die geset­zlichen Voraus­set­zun­gen tat­säch­lich vor­liegen und bezahlt daraufhin einen Teil des Gehalts, das Kurzarbeitergeld.

Arbeit­nehmer erhal­ten dann Geld aus der Arbeit­slosen­ver­sicherung — grund­sät­zlich auch in dieser Höhe: 60 Prozent des Net­tolohns, Arbeit­nehmer mit Kindern im Haushalt 67 Prozent. Allerd­ings wird nicht jed­er Arbeit­nehmer voll­ständig auf Kurzarbeit geset­zt. Es ist möglich (und auch üblich), dass Arbeit­nehmer in Kurzarbeit noch einen Teil der vere­in­barten Arbeit­szeit leis­ten. Sie erhal­ten dann weit­er­hin einen entsprechen­den Anteil des Lohns vom Arbeit­ge­ber. Für den Ent­geltaus­fall erhal­ten sie dann Kurzarbeit­ergeld, also 60 oder 67 Prozent der Summe, die ihnen zu ihrem nor­malen Net­tolohn fehlt. Wie viel das konkret ist, ist je nach Fall schwierig zu berech­nen. Wie viel das in Ihrem Fall ist, soll­ten Sie betrof­fen sein, kön­nen Sie mit weni­gen Klicks hier ausrechnen:

https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php

Bleibt zu hof­fen, dass die Maß­nah­men von Bund und Län­der, um die Anzahl der Neuin­fizierten einzudäm­men, greifen, die Lage sich wieder nor­mal­isiert, die Wirtschaft und somit auch Ihr Betrieb wieder in Schwung kom­men, damit die gekürzte Arbeit und gekürzten Löhne nur ein vorüberge­hen­des „Phänomen bleibt“.

So schützen Sie sich weiterhin

Weit­er­hin gilt solange: Hal­ten Sie Abstand zu anderen Men­schen. Eine Ansteck­ung mit dem neuen Coro­n­avirus kann erfol­gen, wenn man zu ein­er erkrank­ten Per­son länger als 15 Minuten weniger als zwei Meter Abstand hält. Indem Sie Abstand hal­ten, schützen Sie sich und andere vor ein­er Ansteck­ung. Mei­den Sie Grup­pen von Men­schen. Hal­ten Sie beim Anste­hen Abstand zu den Per­so­n­en vor und hin­ter Ihnen (zum Beispiel Kasse, Post oder Kantine).

Lassen Sie an Sitzun­gen zwis­chen Ihnen und den anderen Teil­nehmenden einen Stuhl frei. Bleiben Sie möglichst auf Dis­tanz zu beson­ders gefährde­ten Men­schen in Ihrem Umfeld. Reduzieren Sie Besuche in Alters- und Pflege­heimen sowie Spitälern auf ein absolutes Min­i­mum. Nutzen Sie für den Arbeitsweg wo immer möglichst keinen öffentlichen Nahverkehr. Nutzen Sie (zu anderen Zeit­en sich­er nicht die beste Wahl) lieber Ihr Auto, ein Fahrrad, E‑Bike oder gehen Sie zu Fuß.

Noch wichtiger aber: Bleiben Sie gesund!

Glück­auf,
Andreas Galatas
 

Orig­i­nal-Beitrag: https://andreas.galatas.de/blog/schock-kurzarbeit-ueberrollt-deutschland-im-maerz-2020/

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